Wer zu uns kommen darf…
Kinder mit allgemeinen Entwicklungsverszögerungen und Teilleistungsschwächen, die schulpflichtig sind, aber voraussichtlich den Anforderungen einer Grundschule nicht entsprechen können.
Auf Grundlage einer fundierten Diagnostik wird die individuelle Förderung der Kinder geplant.
Die Aufnahme ist auf ein Schuljahr befristet.
Die Genehmigung hierzu erteilt das Staatliche Schulamt Rastatt mit einem sogenannten Feststellungsbescheid.
Was wir bieten…
- Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung in den Bereichen
- kognitive Entwicklung
- emotionale Entwicklung
- soziale Entwicklung
- körperlich-motorische Entwicklung
- sprachliche Entwicklung
- Spielerisches Lernen in einer kleinen Gruppe
- Diagnosegeleitete Förderung
- Ganzheitlich und projektorientierter Unterricht nach sonderpädagogischen Kriterien
- Enge Vernetzung mit allen am Entwicklungsprozess der Kinder Beteiligten, mit anderen Schulen, Beratungsstellen, Therapeutischen Einrichtungen und Ärztinnen/Ärzten
- Fortlaufende Beratung
Wohin es geht…
- Entwicklung der Schulfähigkeit
- Fundierte Beratung über den weiteren Lernort:
- 1. oder 2. Klasse der Grundschule
- 2. Klasse am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen
- Anderer Lernort
Den Flyer zur Eingangsklasse finden Sie hier.